Steuerlast reduzieren

Steuern sparen durch Holdingstrukturen? Geht das? Ja, sagen wir!

Viele Unternehmer, die stetig und zielgerichtet investieren wollen, sind mit Ihrem aktuellen Steuerberater unzufrieden, da er Ihnen nicht aufzeigt, wie Sie bestehende Modelle nutzen können, um Steuern zu sparen.

Entscheidend bei jeder Investition ist die Frage nach der Finanzierung. Am Beispiel von Immobilien lässt sich das ganz einfach verdeutlichen: Während Sie Ihre Immobiliengewinne auf privater Ebene mit Ihrem tariflichen Steuersatz versteuern (42%, u.U. auch höher), besteht im Rahmen einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Holdingstruktur die Möglichkeit, Gewinne mit einem niedrigeren Ertragssteuersatz (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zu versteuern, u.U. lässt sich die Gewerbesteuer bei Wahl der richtigen Gestaltung auch gänzlich einsparen, sodass Sie lediglich den linearen Körperschaftsteuersatz von derzeit 15% zzgl. Solidaritätszuschlag (in der Summe 15,825%) als Ertragssteuerbelastung zahlen müssen. Ein enormer Unterschied! Denn diese freie Liquidität steht Ihnen für weiteren Investitionen zur Verfügung. Als gestandener Unternehmer werden Sie hier den Kaskadeneffekt erkennen: Je öfter Sie diese freie Liquidität zur Reinvestition nutzen, desto exponentieller wird Ihr Vermögen steigen.

Bei diesen Strukturen ist uns aber eines auch gleichzeitig bewusst: Nicht für jeden Unternehmer sind diese Strukturen sinnvoll. Entscheidend ist immer eine Anfangssondierung mit den richtigen Fragen:

  • Was sind Ihre Ziele? Wo wollen Sie hin? Wo wollen Sie in fünf, zehn und zwanzig Jahren stehen?
  • Ist dieses Geschäftsmodell Ihre Haupttätigkeit?
  • Wie sieht Ihre Generationennachfolge aus?
  • In welchem Geschäftsbereich bewegen Sie sich?

Anhand der Fragen können Sie schon erkennen: Wir sind nicht nur eine Online Steuerkanzlei mit Fokus auf Kapitalgesellschaften und entsprechende Strukturen (Holding). Wir arbeiten auch mit Weitsicht; immer im Gleichschritt mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Ihren bestmöglichen Erfolg.

Alle diese Fragen gilt es in einem Erstberatungsgespräch zu erörtern. Warten Sie nicht und sparen Sie noch heute Steuern indem Sie das Kontaktformular ausfüllen und einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren!