Keine Angst vor Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Waren in der Vergangenheit Betriebsprüfungen noch willkürlich und teilweise nach dem Zufallsprinzip vom Finanzamt angeordnet worden, so findet sich heute auch in diesem Tätigkeitsfeld der steuerberatenden Berufe eine Bewegung und Transformation, die auf die Digitalisierung zurückzuführen ist. Nach unserer Erfahrung in den letzten Jahren geht der digitale Wandel auch nicht am Finanzamt vorbei – wenngleich die Schnelligkeit dieses Wandels vom allgemein noch weit verbreitenden altmodischen Verwaltungsapparat bestimmt wird. Dennoch zeigt sich, dass Steuerveranlagungen aufgrund der digitalen Datenlage direkt vor Ort im Veranlagungsbezirk bei der Veranlagung stärker geprüft werden. So werden sozusagen „an der Quelle“ der Veranlagung Fehler direkt erkannt und führen erst gar nicht zu einem Risikofall für die Verwaltung. Um es aus der Sichtweise des Finanzbeamten zu sagen: Das Steuermehrergebnis einer etwaigen nachlaufenden Betriebsprüfung wird teilweise weg von der Betriebsprüfungsstelle auf die Veranlagungsstelle verlagert. Das schafft dem Finanzamt Raum für zielgerichtete Prüfungen – wie bspw. im Konzernumfeld oder aber bei prüfungsintensiven Betrieben wie bspw. in der Baubranche.

Als Ihr digitaler Steuerberater sind wir aber auch im Falle einer Betriebsprüfung bestens gerüstet: Ihre digitalen Belege sind schnell bereitgestellt und aufgrund der Tatsache, dass wir uns stets an die vorgegebenen Compliance-Regeln halten, sind böse Überraschungen ausgeschlossen. Was aber nicht heißen soll, dass wir bestehende Wahlrechte und Gestaltungsoptionen nicht ausüben, sollten Sie zu Ihrem Vorteil sein.

Neben dem Finanzamt gibt es aber auch noch weitere Verwaltungsinstitutionen, die im Laufe Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ggf. mit einer Prüfung an Sie herantreten werden. Hier sind u.a. die Sozialversicherungsträger genannt, die regelmäßig und anschlussgeprüft auf Sie zukommen, sofern Sie abhängige Beschäftigungen in Ihrer Unternehmung führen. Als Ihr digitales Lohnbüro sind wir hier der direkte Ansprechpartner und informieren Sie über den Verlauf einer Prüfung. Hier ein kleiner Überblick über möglich Prüfungsszenarien in Ihrer Unternehmung.

Prüfungen mit sog. Prüfungsanordnung:

  • Steuerliche Außenprüfung durch das Finanzamt für alle Steuerarten des betreffenden Betriebes
  • Lohnsteueraußenprüfung
  • Umsatzsteuersonderprüfung
  • Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund)
     

Prüfungen ohne Vorankündigung:

  • Umsatzsteuernachschau
  • Lohnsteuernachschau
  • Steuerfahndungsprüfung

Der Ablauf der Prüfung mit Prüfungsanordnung folgt einem gesetzlich normierten Verfahrensablauf. Nach Erlass der Prüfungsanordnung wird ein Termin mit dem Prüfer abgestimmt. Regelmäßig finden Betriebsprüfungen vor Ort beim Steuerberater oder aber vor Ort beim Finanzamt als sog. Prüfung an Amtsstelle statt. Sollte der Prüfer eine Betriebsbesichtigung wünschen, werden wir hier mit Ihnen vorab einen Termin abstimmen. In jedem Fall lassen wir Sie nicht im Regen stehen.

Mit uns als Ihrem Online Steuerberater sind Sie daher bestens aufgestellt:

  • Kurze Informationswege
  • Digitaler Belegaustausch, auch mit dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern; Stichwort: elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)
  • Schnelle Antwortrate, auch gegenüber dem Finanzamt – das schafft Vertrauen und kommt letztlich Ihnen selbst zu Gute
  • u.v.m.

Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen einer Betriebsprüfung, sollten Sie noch nicht Mandant bei uns sein. Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein und nutzen Sie ggf. diese Gelegenheit, um Ihre Prozesse zu digitalisieren.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein Erstgespräch – auf Wunsch vollkommen digital, von der Honorarvereinbarung, bis hin zur Steuererklärung. Wir haben jeden Prozess digitalisiert.