Jahresabschlusserstellung durch den Steuerberater

Der Jahresabschluss bildet stets die Grundlage für wichtige Unternehmensentscheidungen. Auf Basis der von uns erstellten oder von Ihnen vorgelegten Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihren Jahresabschluss nach handels- und/oder steuerrechtlichen Vorschriften. Hierbei üben wir die bestehenden Wahlrechte stets nach Absprache mit Ihnen und der angestrebten Ziele aus.

Folgende Leistungen gehören hierbei zu unseren Aufgaben:

  • Erstellung der Bilanz nach Handels- und/oder Steuerrecht
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach Handels- und/oder Steuerrecht
  • Handelsrechtlicher Anhang
  • Steuerung der Gewinngrößen (Handels- und Steuerrecht)
  • Bilanzpolitik
  • Bilanzanalyse
  • Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG mit weitergehenden Erläuterungen (bspw. für Heilberufe: Darstellung der Zahlungsströme der KZV, KV, PVS und ggf. weiterer Abrechnungszentren)


Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der

  • Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und deren Beschlüsse,
  • Vermittlung von Ansprechpartnern für spezielle, außerordentliche Themen, die ggf. der notariellen Beurkundung bedürfen.

Nach Abschlusserstellung erhalten Sie stets einen Erläuterungsbericht mit allen notwendigen Angaben zur abgelaufenen Geschäftsperiode.

In einem Jahresabschlussgespräch erörtern wir gemeinsam die vorliegende IST-Situation und planen die vorausschauende SOLL-Situation.