Gestaltung und Beratung

"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig." – Amschel Meyer Rothschild, Bankier

Diese weisen Wörter haben wir verinnerlicht. Als Haupttätigkeitsfeld des Steuerberaters ist die Beratung das wichtigste zugleich. Ohne eine fundierte Beratung, die immer am Anfang stehen muss - dann wenn die Weichen noch gestellt werden können – ohne eine solche Beratung können Sie nicht erfolgreich agieren. Egal ob Privatperson oder aber (bzw. gerade) als Unternehmer: Eine Investition in eine gute Beratung ist immer eine gute Investition. Denn am Ende des Tages sparen Sie Geld. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und nehmen Sie jetzt Kontakt für ein erstes Beratungsgespräch auf. Wir erörtern Ihre IST-Situation und geben erste Empfehlungen, an welchen Punkten wir ansetzen können. Auch wenn die Finanzverwaltung die Möglichkeiten der Gestaltung immer stärker einschränkt: Es eröffnen sich immer wieder neue Wege, Steuern zu sparen.

Hier sind einige Ansätze, die wir immer betrachten und in Ihrem speziellen Fall ggf. optimieren können:

  • steuerlich optimierte Planung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuer
  • Absetzbarkeit eines Kfz über die Steuer (sowohl unternehmerisch, als auch im Rahmen der Arbeitnehmertätigkeit)
  • Holdingstrukturen zur langfristig ausgerichteten Investitionsphase
  • weitsichtige Generationennachfolge
  • optimierte Planung im Rahmen des Immobilienvermögens

Darüber hinaus verstecken wir uns nicht gegenüber der Finanzverwaltung. Wir ziehen nicht den Kopf ein, wenn die Finanzverwaltung anderer Auffassung ist. Gerade hier sind wir immer gerüstet für ein Rechtsbehelfsverfahren. Und wenn alle Stricke reißen und wir unsere Rechtspositionen als gesichert sehen, empfehlen wir Ihnen auch den Rechtsstreit vor dem Finanzgericht. Einen Weg, den wir selbstverständlich mit Ihnen gehen!

Auch bei Betriebsprüfungen sind Beratungsansätze gefragt. Oftmals vertritt die Finanzverwaltung waghalsige Ansichten, die es zu entkräften gilt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, u.a. Im Konzernumfeld bei Anschlussbetriebsprüfungen, können wir Sie hier bestens unterstützen. Gerne auch im Rahmen einer Zweitmeinung.

Sprechen Sie uns an! Nutzen Sie das Kontaktformular und vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch.